Wir erledigen sämtliche Geschäfte für Sie, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen.

 

Beurkundet werden von Gesetzes wegen zum Beispiel:

  • Grundstückübertragungsvertrag
  • Schuldbrieferrichtung
  • Dienstbarkeitseinräumung
  • AG- und GmbH-Gründung
  • Ehe- und Erbvertrag
  • Steuer- und Erbschaftsinventar
  • Erbenschein